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Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

(04.12.2020) Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 03.12.2020 entschieden.

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