Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
(04.12.2020) Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 03.12.2020 entschieden.