Fristwahrung per Fax - Anwalt muss rechtzeitig Hauptstelle anwählen
(13.10.2020) Gelingt einem Rechtsanwalt der Faxversand einer Fristsache an einen OLG-Außensenat trotz mehrerer Anwählversuche nicht, muss er rechtzeitig die Faxnummer der Hauptstelle anwählen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Übermittlung an die Hauptstelle die Einhaltung der Tagesfrist sichern würde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.09.2020 entschieden.