(12.10.2020) Der Bundesrat hat in seiner 994. Sitzung am 09.10.2020 beschlossen, im Rahmen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
(Quelle: id Verlag)