Eigenbedarf: Auch getrennt lebende Ehegatten privilegiert
(25.09.2020) Ehegatten gehören auch dann derselben Familie im Sinne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB an, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. So der BGH in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 02.09.2020.