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LG Berlin hält "Berliner Mietendeckel" für verfassungsgemäß

(03.08.2020) Die Richter der für Berufungen in Mietsachen zuständigen Zivilkammer 66 des Landgerichts Berlin haben aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.06.2020 in dem am 31.07.2020 in öffentlicher Sitzung verkündeten und dabei mündlich kurz begründeten Urteil entschieden, dass nach ihrer Ansicht die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln) - auch als sog. "Berliner Mietendeckel" bezeichnet - als verfassungsgemäß anzusehen sind.

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