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Bundesgerichtshof verbietet überhöhte Pauschale für Inkassokosten

Pauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

(31.07.2020) Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die SWM Versorgungs GmbH entschieden, die zu den Stadtwerken München gehört.

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