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Schlüsseldienst: Nachts eingesperrt in Wohnung ist keine Zwangslage

(14.07.2020) Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 08.01.2020 die Klage eines Münchners gegen einen Schlüsseldienstbetreiber aus Essen auf Rückerstattung eines Großteils des gezahlten Lohnes in Höhe von 621,51 Euro ab. Der in seine Wohnung Eingesperrte kann sich hier gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen.

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