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BGH: Streit um Reichweite anwaltlicher Berufshaftpflichtversicherung

(04.06.2020) Mit Hin­weis­be­schluss vom 18.03.2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof Vor­ga­ben zur Aus­le­gung von Klau­seln der Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eines Rechts­an­walts ge­macht. Es komme auf die je­wei­li­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und den je­wei­li­gen Ein­zel­fall an. Im zu­grun­de lie­gen­den Fall ver­nein­te der IV. Zi­vil­se­nat eine Haf­tung der Ver­si­che­rung für die Tä­tig­keit eines An­walts beim Ver­kauf von Le­bens­ver­si­che­run­gen, da diese nicht der in den Be­din­gun­gen ab­schlie­ßend be­schrie­be­nen "Tä­tig­keit als Rechts­an­walt" ent­sprach.

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