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Linker Bewohner-Verein muss Haus in Berliner Liebigstraße räumen

(04.06.2020) Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat heute der Klage des Eigentümers gegen einen Verein auf Räumung des Grundstücks Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 durch Versäumnisurteil stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von rund 20.000,- Euro verurteilt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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