Linker Bewohner-Verein muss Haus in Berliner Liebigstraße räumen
(04.06.2020) Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat heute der Klage des Eigentümers gegen einen Verein auf Räumung des Grundstücks Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 durch Versäumnisurteil stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von rund 20.000,- Euro verurteilt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.