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Anwalt muss die Leerungszeiten eines Briefkastens nicht kennen

(28.05.2020) Der Bun­des­ge­richts­hof hat einem Wie­der­ein­set­zungs­an­trag wegen ver­lo­re­ner Post statt­ge­ge­ben. Das Ober­lan­des­ge­richt hatte noch an­ge­nom­men, der Rechts­an­walt habe nicht dar­le­gen kön­nen, dass der Ver­lust nicht seine Schuld sei. Die vom OLG ge­stell­ten An­for­de­run­gen hielt der BGH aber für über­zo­gen. Vor allem habe der An­walt nicht zu den Lee­rungs­zei­ten des Brief­kas­tens vor­tra­gen müs­sen.

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