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BGH: Bedingte Nutzungspflicht des beA

(27.05.2020) Der X. Zi­vil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat die Ge­le­gen­heit ge­nutzt, um sich in einem Be­schluss vom 28.04.2020 in den Streit um die Nut­zungs­pflicht des beA ein­zu­schal­ten. Tra­gen­der In­halt der Ent­schei­dung war ein er­folg­rei­ches Wie­der­ein­set­zungs­ge­such eines Patentanwalts.

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