(27.05.2020) Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Gelegenheit genutzt, um sich in einem Beschluss vom 28.04.2020 in den Streit um die Nutzungspflicht des beA einzuschalten. Tragender Inhalt der Entscheidung war ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch eines Patentanwalts.