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Gerichtliche Räumungsfrist in Wohnraummietsache wegen Corona bis Ende Juni verlängert

(30.03.2020) Die für Berufungen in Mietsachen zuständige Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hat mit Beschluss vom 26. März 2020 auf Antrag eines gekündigten und vom Amtsgericht Berlin-Mitte in erster Instanz zur Räumung verurteilten Mieters entschieden, dass gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden müssten.

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