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Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

(24.03.2020) Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert. Er enthält Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen.

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