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BVerfG: Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel unzulässig

(17.02.2020) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13.02.2020 einen Eilantrag gegen den Ende Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Mietendeckel als unzulässig abgelehnt. Der Antrag sei verfrüht. Der vollständige Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens stehe noch nicht fest, so das BVerfG (Az.: 1 BvQ 12/20).

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