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VPB: Auch beim Nachrüsten Unterlagen einfordern

(22.01.2020) Wer seine Immobilie nachträglich zum Smarthome umbaut, muss genau aufpassen, was er bestellt, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn die Nachrüstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag. Paragraph 650n BGB - der Unterlagenherausgabeanspruch - greift dabei folglich nicht. Auch die VOB/B sieht laut VPB keine gesonderten Unterlagenherausgabeansprüche vor.

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