IMR Online

Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Kaminöfen schreitet voran

Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr handeln

(09.01.2020) Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)