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FG Baden-Württemberg: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst notwendige statische Berechnungen

(08.10.2019) Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG umfasst auch Aufwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden (Az.: 1 K 1384/19). Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 29/19 die Revision anhängig.

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