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Gesetzentwurf: Berechnung der Vergleichsmiete soll sich künftig an Sechs-Jahres-Zeitraum orientieren

(19.09.2019) Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Wie die Bundesregierung mitteilte, hat das Kabinett am 18.09.2019 einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt Rechnung tragen soll. Konkret gehe es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

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