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VPB: Schlussbegehung nicht vergessen

(18.09.2019) Garantie gibt es nicht nur auf Schuhe oder Autos, sondern auch auf Häuser. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern - und das sind vor allem private Bauherren - fünf Jahre laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und beginnt mit der Bauabnahme. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

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