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Auch von unzuständigem Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft entfaltet Bindungswirkung

(19.08.2019) Eine verbindliche Auskunft bindet als Verwaltungsakt die Finanzverwaltung auch dann, wenn ein örtlich unzuständiges Finanzamt sie erteilt hat. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17.06.2019 (Az.: 4 K 3539/16 F, BeckRS 2019, 16410) entschieden. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IV R23/19 anhängig.

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