Grundstückseigentümer kann keinen Schutz vor Starkregen einfordern
(25.04.2019) Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz mit einem Urteil vom 20.03.2019. Der Grundstückseigentümer müsse selbst zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen.