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Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein

(25.04.2019) Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 09.04.2019 klargestellt (Az.: 4 K 1734/17). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

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