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Wassergebührenbescheide der Stadt Kassel sind rechtswidrig

(12.12.2018) Mit Urteil vom gestrigen Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Wassergebühren durch die Stadt Kassel für das Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt.

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