IMR Online

VGH Mannheim verwirft Planfeststellungen im Zusammenhang mit Stuttgart 21

(05.12.2018) Der einheitliche Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 14.07.2016 zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3a des Bahnprojekts Stuttgart 21 der DB Netz AG und zur Straßenplanung "Südumgehung Plieningen" des Landes Baden-Württemberg ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit zwei Urteilen vom 20.11.2018 entschieden und damit den Klagen zweier Naturschutzverbände teilweise stattgegeben, die Revision aber zugelassen.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)