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VPB zur Musterfeststellungsklage berechtigt

(16.11.2018) "Der Verband Privater Bauherren (VPB) gehört zu den wenigen Verbänden, die in Deutschland zur Musterfeststellungsklage berechtigt sind." VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn begrüßt dies ausdrücklich. "Die Musterfeststellungsklage dient dem Verbraucherschutz, dem wir als ältester Verbraucherschutzverband im Baubereich seit über 40 Jahren verpflichtet sind." Das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" ist seit 1. November in Kraft.

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