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Haus & Grund fordert Klarstellung: Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise unzulässig

(19.10.2018) Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. "Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen", forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

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