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AG Augsburg verurteilt Schlüsseldienst-Mitarbeiter wegen Wuchers

(19.09.2018) Das Amtsgericht Augsburg hat am 17.09.2018 einen Schlüsseldienst-Mitarbeiter wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Wohnungstür im Voraus rund 414 Euro verlangt - für weniger als zehn Minuten Arbeit.

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