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BFH: Werbungskosten für an Arbeitgeber vermietetes Homeoffice bei Überschusserzielung

(21.08.2018) Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.04.2018 entschieden (Az.: IX R 9/17).

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