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Urteil zum Rundfunkbeitrag: Handwerker werden weiter benachteiligt

(20.07.2018) Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.07.2018 die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weitestgehend bestätigt. Auch die umstrittene Kfz-Gebühr, die Unternehmen für gewerblich genutzte Fahrzeuge zusätzlich zur Abgabe für das eigentliche Betriebsgebäude zahlen müssen, ist aus Sicht des Gerichts verfassungsmäßig.

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