IMR Online

Vermieter muss Markise wieder anbringen

(17.07.2018) Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mieter einen Anspruch darauf haben, dass ein Vermieter, welcher eine bei Vertragsabschluss vorhandene Markise zur Durchführung von Bauarbeiten entfernt hat, diese danach wieder anbringt. Voraussetzung ist aber, dass die Markise Bestandteil des Mietvertrages war.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)