IMR Online

VPB: Baubeschreibungen sind nicht immer ausreichend konkret

(20.06.2018) Wer heute einen Verbraucherbauvertrag abschließt, der bekommt zuvor eine umfassende Baubeschreibung ausgehändigt. Das ist im neuen Bauvertragsrecht so vorgesehen, das seit Anfang 2018 gilt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Eine solche Baubeschreibung zeigt, welche Leistungen die Bauherren für den vereinbarten Preis erhalten, wie das Haus konstruiert werden soll, welche Materialien verwendet werden, welche Dimensionen das Gebäude bekommt und welche technische Ausstattung vorgesehen ist.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)