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Mietpreisbremse der Hansestadt gilt nicht für Mietverträge aus 2015

(15.06.2018) Mit Urteil vom gestrigen Tag hat das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 33, entschieden, dass die sog. "Mietpreisbremse" auf einen am 1. September 2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg-Ottensen nicht anzuwenden sei. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Dadurch sei die Mietpreisbegrenzung in Hamburg nicht wirksam in Kraft gesetzt worden.

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