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Hamburger Senat beschließt neue Verordnung gegen zweckfremde Nutzung von Wohnraum

(22.03.2018) Die zweckfremde Nutzung von Wohnungen ist in Hamburg weiterhin nur mit Genehmigung möglich. Wie der Hamburger Senat am 20.03.2018 mitteilte, hat er den Erlass einer neuen Gefährdungslagenverordnung beschlossen. Die Regelung soll es den Bezirken ermöglichen, gegen die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken vorzugehen und so den Wohnungsbestand vor zweckfremder Nutzung zu schützen. In Hamburg gilt seit 1971 ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot.

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