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Erhöhte Miete dreimal gezahlt: Mieterhöhung zugestimmt!

Schriftliche Zustimmungserklärung nicht erforderlich

(23.02.2018) "Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt" - auf diesen kurzen Nenner bringt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZB 74/16). "Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus."

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