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Terminhinweis BGH: Darlegungslast und Belegeinsicht bei vom Mieter als nicht plausibel bestrittener Heizkostenabrechnung

(19.01.2017) Die Beklagten waren Mieter einer 94 qm großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Heppenheim. Die gesamte Wohnfläche des Hauses beläuft sich - soweit sie an den für die Wohnung der Beklagten maßgeblichen Heizkreis angeschlossen ist - auf knapp 720 qm. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von 200 Euro vor.

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