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Professoren können in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannte Bausachverständige sein

(22.11.2017) Hochschullehrer, die im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit im eigenen Büro als Sachverständige tätig sind, können als Sachverständige nach der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung staatlich anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Grundsatzurteil vom 20.11.2017 entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Az.: 4 A 2563/15).

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