IMR Online

Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

(20.11.2017) Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)