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Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

(16.11.2017) Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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