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Zweckentfremdungsgenehmigung für vorübergehende Vermietung der Zweitwohnung im selben Bezirk

(16.11.2017) Die vorübergehende Vermietung einer Zweitwohnung, die im selben Bezirk wie die Hauptwohnung liegt, ist nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zu genehmigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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