IMR Online

AG München: Mieterschutzverordnung für München nicht anwendbar

(23.06.2017) Die Mieterschutzverordnung, in Kraft seit 01.01.2016, ist nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 21.06.2017 wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht jedenfalls für München im konkreten Verfahren nicht anwendbar.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)