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Mitgliedschaft
  • 100,00 €
    Erfolgt der Beitritt erstmals nach dem 30.06., ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag für das Beitrittsjahr auf 50 % Jahresbeitrages.
    Hinweis: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Erstzulassung nicht älter als 2 Jahre ist, brauchen nur einen ½ Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

*Hinweis: Die Mitgliedschaft in einem dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltverein ist für die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft des DAV obligatorisch
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